Kleine Erleichterung für Geimpfte

03.05.2021
sterne

Liebe Kundinnen und Kunden,

wir sind weiter für Sie da! Seit dem 24. April gelten jedoch neue Vorgaben:

1. Zu jedem Termin müssen Sie ein amtlich negatives Testergebnis mitbringen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf (gilt auch für Kinder).

Hiervon befreit sind ab dem 03. Mai Personen, die …

  • seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft sind. Als Nachweis ist der Impfpass mitzubringen.
  • … ein positives Testergebnis haben, jedoch vor mindestens 14 Tagen ihre erste Impfdosis erhalten haben. Auch hier ist der Imfpass als Nachweis mitzubringen.
  • … vollständig genesen sind und deren positives Testergebnis mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt.

2. Sowohl unser Team als auch unsere Kunden müssen FFP2- oder KN95-Masken tragen (gilt nicht für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind). Klinische Masken sind laut Gesetz bis auf Weiteres nicht mehr erlaubt. Gerne helfen wir Ihnen mit einer FFP2-Maske aus, falls Sie keine haben.

Aktuelle Informationen wie immer auch auf Facebook und Instagram.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Beate Ueter-Dahlmann & Team